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AGB

Mit der Bezahlung der Anzahlung für die Buchung der Villa im gewünschten Termin stimmen Sie bedingungslos den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die auf der Webseite www.villa-nar-istria.com veröffentlicht werden.

Nachdem die Buchungsanzahlung eingegangen ist, wird an den Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung gesandt, welche den genauen Standort der Villa und alle erforderlichen Kontaktdaten beinhalten wird.

Die schriftliche Buchungsbestätigung bildet zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Mietvertrag zwischen dem Gast als Mieter und dem Eigentümer als Vermieter.

Am Tag der Buchung muss der Gast mindestens 25 Jahre alt sein.

Der früheste Check-In ist um 16.00 Uhr am Tag der Anreise. Der späteste Check-Out ist um 10.00 Uhr am Tag der Abreise. Eine mögliche frühere Anreise und/oder spätere Abreise werden vorab vom Eigentümer kommuniziert.

Der Gast ist nach kroatischem Gesetz verpflichtet, dem Eigentümer der Villa offizielle Identifikationsdokumente mit persönlichen Daten für touristische Anmeldungszwecke beim nationalen Fremdenverkehrsamt (HTZ) zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Dem Gast, der keine gesetzlich vorgeschriebene persönliche Identifizierung für die Touristenanmeldung vorweisen kann, kann man den Zugang zur Unterkunft ohne Möglichkeit zur Erstattung der bezahlten Miete verweigern.

Zu keiner gegebenen Zeit dürfen sich auf dem Besitz der Villa mehr Personen befinden, als auf der Buchungsbestätigung angegeben. Sollten sich in der Villa bzw. am zugehörigen Besitz mehr Gäste befinden als angemeldet, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin werden die Gäste die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Zeitraum der Mietdauer ist nicht möglich.

Ob der Besuch mit Haustieren zugelassen ist und unter welchen Bedingungen, wird vom Vermieter auf schriftliche Anfrage bekannt gegeben.

Beim Buchungsvorgang wird der Gast die Anzahl von Haustieren angeben. Der Aufschlag für zusätzliche Reinigungskosten für Haustiere wird zum Mietpreis addiert. Die Anzahl von Haustieren in der Villa darf die angemeldete und auf der Bestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten. Hundehalter sind selbst für die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihres Haustiers verantwortlich. Haustiere dürfen zu keinem Zeitpunkt auf Möbel steigen. Jeder Nachweis über Tiere an Möbelstücken kann eine Erhöhung der Endreinigungskosten nach sich ziehen. Alle Haustiere müssen rechtzeitig gegen Tollwut und alle weiteren Erkrankungen gemäß einschlägigen und lokalen Vorschriften geimpft sein. Für die Haustierhaltung in Villen trägt der Gast die ausschließliche Verantwortung. Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für etwaige Krankheiten und Verletzungen von Haustieren während des Aufenthalts. Für den Fall, dass der Gast ein nicht angekündigtes Haustier mitbringt, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

 

Sollten die Gäste mit Lärm die öffentliche Ruhe und Ordnung stören und auch nach einer Warnung nicht ruhiger werden, kann dies als eine schwerwiegende Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden, womit der Eigentümer den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen kann. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

Der Gast wird zur eigenen Sicherheit jegliche Anweisungen des Eigentümers über Nutzung des Swimming-Pools befolgen. Der Gast ist in jeder Hinsicht für die Nutzung des Swimming-Pools verantwortlich.

Für Haustiere ist der Zugang und die Nutzung zum Swimming-Pool strengstens untersagt. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener im Bereich des Swimming-Pools aufhalten. Jegliche sexuelle Aktivität im Swimming-Pool ist strengstens untersagt, ebenso das Urinieren in den Pool. Der Verzehr von Essen oder Getränken im oder nahe des Swimming-Pools ist nicht gestattet. Rennen, gegenseitiges Gerangel, Schreien, Springen oder Tauschen sind tunlichst zu unterlassen.

Der Gast nutzt den Swimming-Pool auf eigene Verantwortung. Sollte die Unterkunft außerhalb der Sommersaison gebucht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Swimming-Pool nicht genutzt werden kann. Das Steigen auf Abdeckungen ist verboten. Die Abdeckungen dienen bloß als Isolation und ihre Tragfähigkeit ist nicht für das menschliche Körpergewicht konzipiert, so dass sie leicht reißen können. Sollte die Abdeckung zerrissen sein, wird der Gast den Schaden direkt dem Eigentümer ersetzen.

 

Sofern nicht anders angedeutet, sind alle Preise in Euro pro Villa und Woche angegeben. Die Zahlung erfolgt in der Währung Euro. Die Buchung ist verbindlich. Im Buchungsvorgang ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, wodurch die Buchung bestätigt und der Vertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen ist und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die fester Bestandteil vom Mietvertrag sind, als angenommen gelten. Nach abgeschlossenem Buchungsvorgang und erfolgter Zahlung wird der Eigentümer per E-Mail eine schriftliche Buchungsbestätigung zusenden die alle erforderlichen Angaben über die Unterkunft beinhalten und mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen den mit dem Eigentümer abgeschlossenen Mietvertrag über die Villa bilden wird. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die gezahlte Anzahlung eingeht. Sollte die Einzahlung nicht binnen 3 (drei) Tagen ab dem Buchungstag erfolgen, gilt der Mietvertrag als gekündigt. Die Kosten für Wasser- und Stromverbrauch, Internetzugang, Bettwäsche, Küchentücher, Endreinigung des Interieurs, Instandhaltung des Pools und des Exterieurs, Anmeldung und Ortstaxe sowie die Umsatzsteuer sind im Mietpreis inbegriffen. Für die Anzahlung akzeptiert sind Pay Pal und Banküberweisung. Alle Zahlungen sind in Euro (EUR) zu leisten. Für den Rest (70% vom vereinbarten Mietpreis) gelten alle Zahlungsmöglichkeiten wie für die Anzahlung. Bei einer Zahlung mit Pay Pal und Banküberweisung muss die Zahlung spätestens 30 Tage vor Anreise in die Villa erfolgen. Bei einer Buchungsstornierung werden die geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Auf Buchungen, die 30 Tage vor Mietbeginn oder früher erfolgen, finden folgende Bedingungen Anwendung:

  1. a) Die Anzahlung in Höhe von 30% vom gesamten vereinbarten Mietpreis ist SOFORT zur Zahlung fällig, sofern Pay Pal als Zahlungsmethode gewählt wurde. Sofern sich der Gast für die Banküberweisung entscheidet, muss die Anzahlung binnen 3 (drei) Tagen eingehen
  2. b) Der Restbetrag in Höhe von 70% vom vereinbarten Mietpreis wird spätestens 30 (dreißig) Tage vor Mietbeginn zur Zahlung fällig, sofern die Zahlung per Banküberweisung oder Pay Pal erfolgt. Sofern die Bargeldzahlung gewählt wurde wird der Restbetrag von 70% der Mietgebühr unverzüglich nach Anreise des Gastes zur Zahlung fällig, so dass der Gast den entsprechenden Betrag sofort direkt an den Eigentümer oder dessen Repräsentanten zu zahlen hat. In den Villen können keine bargeldlosen Zahlungen erfolgen.

Bei Buchungen 30 Tage vor Mietbeginn oder weniger ist die komplette Mietgebühr per Banküberweisung oder Pay Pal SOFORT zur Zahlung fällig. Die Banküberweisung kann nicht als Zahlungsmöglichkeit gewählt werden, sofern vom Buchungs- bis zum Anreisetag weniger als 15 Tage verbleiben.

Der Gast übernimmt die Pflicht, Zahlungen binnen der in diesem Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Fristen und auf die hier erläuterte Weise zu tätigen. Sollte sich der Gast nicht an die Zahlungsfristen halten, wird dies als schwerwiegender Verstoß gegen Vertragspflichten gedeutet, womit der Mietvertrag als fristlos gekündigt gilt. Bei einer Kündigung des Mietvertrags werden an den Eigentümer gezahlten Beträge nicht zurückerstattet.

 

Ein abgeschlossener Mietvertrag kann ausschließlich in Schriftform (per E-Mail) gekündigt werden. Die Kündigung ist wirksam ab jenem Tag, an dem sie beim Eigentümer eingeht und nur unter den in diesem Punkt genannten Bedingungen.

Bei einer Kündigung des Mietvertrags werden alle bis zum Kündigungstag eingegangenen Einzahlungen einbehalten. Der Gast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Der Eigentümer empfiehlt seinen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Sollte der Gast einen anderen Gast finden können, der an seiner Stelle im gleichen Zeitfenster, zum gleichen Preis und unter den gleichen Bedingungen die Villa nutzen kann, wird der Eigentümer unverzüglich nach schriftlichem Eingang aller erforderlichen Daten über den neuen Gast, die Übertragung des Mietvertrags an den neuen Gast vornehmen und an diesen darüber eine schriftliche Bestätigung senden. Bereits geleistete Teilbeträge vom Mietpreis nach dem übertragenen Vertrag werden vom Eigentümer einbehalten, während der neue Gast den Restbetrag bis zum vollen Mietpreis zu zahlen hat in Abhängigkeit von der zuvor ausgewählten Zahlungsweise, die fester Bestandteil des Vertrags ist.

Sollte der abgeschlossene Mietvertrag nicht erfüllt werden können oder sollte die Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt wesentlich erschwert sein (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Epidemie, Grenzschließung, Streik u.Ä.), die beim Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, kann der Eigentümer den Mietvertrag kündigen.

 

Sollte der Gast über keine extra abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den Aufenthalt in der Villa verfügen, übernimmt er hiermit die Pflicht, bei der Anreise in die Villa dem Eigentümer oder dessen Repräsentanten eine Kaution in Höhe von 500 Euro in bar zu hinterlegen. Die Höhe der Mietsicherheit, die der Gast an dem Eigentümer oder dessen Repräsentanten bei der Ankunft zu zahlen hat, wird in der schriftlichen Buchungsbestätigung angeführt werden. Die Mietsicherheit dient dem Eigentümer als Absicherung für eingetretene Schäden an der Villa. Sollte der verursachte Schaden höher als die Mietsicherheit sein, wird der Gast an den Eigentümer die volle Schadenshöhe erstatten. Sofern an der Villa keinerlei Schäden verursacht wurden, wird der Eigentümer die hinterlegte Mietsicherheit bei der Abreise des Gastes an diesen zurückgeben.

Der Gast übernimmt die Pflicht, die gemietete Villa verantwortungsvoll zu nutzen. Der Gast hat die Villa wieder wie im vorgefundenen Zustand zu übergeben. Für alle etwaigen verursachten Schäden haftet der Gast direkt gegenüber dem Eigentümer. Sollte der Gast keine extra Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, kann der Eigentümer bis zur Höhe des tatsächlich verursachten Schadens die hinterlegte Mietsicherheit in Anspruch nehmen. Sollten die Mittel aus der Mietsicherheit nicht für Schadensdeckung ausreichen, wird der Gast direkt an den Eigentümer oder dessen Repräsentanten  die Differenz bis zur vollen Schadenshöhe zahlen. Eine vorsätzliche Vermögensbeschädigung und Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung wird als schwerwiegende Verletzungen der Mietvertragsbestimmungen gedeutet, womit der Eigentümer den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen kann. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen. Der Gast wird über den Eintritt jedweden Schadens an der Villa und am Besitz um die Villa innerhalb der Mietdauer unverzüglich den Eigentümer in Kenntnis setzen. Vor Abreise des Gastes und der Übergabe der Schlüssel, wird der Gast zusammen mit dem Eigentümer oder dessen Repräsentanten die Villa und den Besitz um die Villa besichtigen. Falls kein Schaden verursacht wurde, wird der Eigentümer oder dessen Repräsentant dem Gast die hinterlegte Mietsicherheit – sofern diese vom Gast hinterlegt wurde – zurückerstatten. Sollte ein Schaden verursacht worden sein und der Gast über eine entsprechende Versicherung verfügen, wird der Gast gemäß den Versicherungsbedingungen vorgehen. Als Schaden kann auch ein zusätzlicher Reinigungsaufwand wegen besonders schlechtem Zustand der Villa nach Rückgabe durch den Gast an den Eigentümer oder dessen Repräsentanten verstanden werden, so dass der Eigentümer diesen Schaden aus der Mietsicherheit begleichen oder eine momentane Begleichung fordern kann, sofern der Gast über eine Versicherungspolice für Sach- und Vermögensschäden verfügt.

Sollte der Gast bei der Übernahme der Villa mangelhafte Reinigung, Schäden und sonstige Mängel an der Villa feststellen oder beliebige andere Reklamationen haben, wird er dies unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden, beanstanden. Reklamationen wegen mangelhafter Reinigung sind sofort anzuzeigen. Die Reklamation wird direkt gegenüber dem Eigentümer oder dessen Repräsentanten  geäußert. Der Gast ist verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten das Auftreten von Schäden abzuwenden bzw. einzuschränken und dazu beizutragen, dass jede Art von Verlusten für den Eigentümer so gering wie möglich bleibt. Bei jeder Art von Reklamationen wird der Gast dem Eigentümer eine angemessene Frist für Mängelbeseitigung setzen. Ein Verlassen der Villa vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ohne vorige Ankündigung und Absprache mit dem Eigentümer oder dessen Repräsentanten  geht auf Risiko und Kosten des Gastes.

Die ausschließliche Verantwortung für genaue und vollständige Informationen über die Villa liegt beim Eigentümer.

Jede Nutzung der auf der Webseite www.villa-nar-istria.com veröffentlichten Daten und Fotos  zu geschäftlichen Zwecken, einschließlich jeder Form von teilweiser oder vollständiger Reproduktion, stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist gesetzlich untersagt.

Bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Mietvertrags kann der Eigentümer den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Villa binnen 2 (zwei) Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

Die Vertragsseiten werden etwaige Streitigkeiten einvernehmlich und friedlich beilegen. Als zuständig für alle Streitigkeiten gilt das örtlich zuständige Gericht in Umag unter Anwendung kroatischer Rechtsnormen.